Corona-Update per 04.12.21 / Arbeitsdienstnachweise

Liebe Vereinsmitglieder,

wie Ihr aus beigefügtem Corona-Update ersehen könnt, gilt für die Hallennutzung ab sofort 2G. Die Anwesenheit von ALLEN muss dokumentiert werden,

deshalb bitten wir um Eintragung in die ausliegende Anwesenheitsliste vor dem Reitbahneingang (entsprechenden Status unbedingt eintragen). Wie schon

mitgeteilt, muss bei eventuellen Rückfragen eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden können. Auch in der Reithalle gilt Maskenpflicht, wenn

der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann (Reitende ausgenommen).

An dieser Stelle wollen wir auch auf die Abgabe des Arbeitsdienstnachweises für das Jahr 2021 bis zum 15. Januar 2022 hinweisen. Der Nachweis kann

per Mail oder auch schriftlich (Briefkasten Reithalle) abgegeben werden. Bei Fragen hierzu könnt Ihr Euch auf unserer Homepage (Satzung und

Ordnungen / Regelung Arbeitsdienstbudget) informieren.

Wir wünschen Euch ein schönes Wochenende und bleibt gesund

Beate Schlumpberger-Hummel

Stellvertr. Vorsitzende

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